Badewelt Bretten FAQ´s und was Sie sonst noch wissen sollten.

Kasse und Eintritt:

  • Können Eintrittskarten auch mit Geldkarte bezahlt werden? Ja, die Girokartenzahlung ist möglich! (Keine Kreditkarten,kein ApplePay oder Googlepay)
  • Können Rabatte kombieniert werden? Nein, Rabatte können nicht miteinander kombiniert werden. (Rabattkunden der Stadtwerke, Familienpassinhaberrabatt, Wertkartenrabatt, ect.)
  • Wie sind die Öffnungszeiten der Badewelt Bretten? Die Öffnungszeiten finden Sie je nach Saison unter dem Reiter “Öffnungszeiten”. Nach §3 Abs. 1-2 der Haus- und Badeordnung, sind die Öffnungszeiten geregelt. Kassenschluß ist immer 1 Stunde vor der Schließung. Die Badezone und Duschen müssen 20 Minuten vor Schließung verlassen werden.
  • Warum gibt es keinen Abendtarif in der Badewelt Bretten?Aus der Erfahrung von vergangenen Jahren, stellt der Abendtarif eine hohe wirtschaftliche Belastung dar. Die entstehenden Aufwendungen, schlagen sich alle auf den variablen Kosten nieder. Bei der Einführung eines Abendtarifes, müsste das Tarifentgelt eigentlich erhöht und nicht wie von den Kunden gewünscht gesenkt werden.
  • Wer darf die Familientageskarte erwerben? Der ganztages Familienkartentarif wird in der Badewelt Bretten an Familien (def. GG§6 Abs.2) verkauft. Großeltern und direkte Verwandte ersten und zweiten Grades gehören nicht zu dieser Definition.

Wasseraufbereitung:

  • Wird das Badewasser beheizt? Im Hallenbad haben wir Wassertemperaturen von Schwimmerbecken 27,5°C, Vital- und Lehrschwimmbecken 30°C und Planschbecken 32°C – Im Freibad garantieren wir eine Mindestwassertemperatur von 23°C. Mit Sonnenenergie erreichen wir fast 28°C.
  • Mit welcher Energie wird die Badewelt versorgt? Wir heizen mit Erdgas im Rahmen der Kraft-Wärme-Kopplung. Stellen also unsere Wärme und unseren Strom selbst her. Im Freibad haben wir die Möglichkeit mit Solarabsorber die Becken zu erwärmen (aber nur wenn die Sonne scheint!)

Sicherheit und Ordnung

  • Warum ist die blaue Breitwellenrutschbahn erst ab 6 Jahren? Bei den Rutschbahnen handelt es sich nicht um ein Spielgerät, sondern wird nach den Bauauflagen und den Versicherungen als Sportgerät eingestufft. Deshalb gelten hier besonders hohe Anforderungen an die Sicherheit der Badegäst. Unter 6 Jahren ist die Nutzung verboten. Es gilt eine Beaufsichtigungspflicht für Kinder unter 8 Jahren.
  • Warum darf mein Kind unter 7 Jahren nicht alleine in das Schwimmbad? Kinder unter 7 Jahren können Rechtsgeschäfte nicht wirksam tätigen. Mit dem Zutritt und dem Kauf einer Eintrittskarte schließen Sie einen wirksamen Vertrag mit dem Betreiber. Deshalb haben Eltern auch die volle Aufsichtspflicht für ihre Kinder unter 7 Jahren im Bad. Bei Verletzung dieser Pflicht handelt es sich um einen Verstoß gegen den Badevertrag mit den entsprechenden Folgen (Versicherungsverlust, Haftungsausschluß, Badeverbot, ect.).
  • Warum ist alles was “Spaß” macht verboten? Es ist nicht alles was Spaß macht in der Badewelt verboten. Aber auf Grund unserer langen Erfahrung kennen wir die möglichen Gefahren viel besser als jeder Besucher. Wir arbeiten immer präventiv und versuchen Unfälle im Vorfeld zu vermeiden. Die letzten 10 Jahre ist uns dieses verdammt gut gelungen! 
  • Warum ist das Badepersonal am Becken so laut und unfreundlich? Wir sind auch mal “Laut” aber nicht unfreundlich, sondern nur direkt und bestimmt! Uns fehlt einfach die Zeit jedes Vergehen in einer Selbsthilfediskussionsgruppe zu klären und freundlich auf die Einsicht der Personen zu hoffen. Diese Einsicht findet normalerweise nicht statt. Bei der Sicherheit und zur Vereinfachung der Prozesse gibt es nur schwarz oder weiß, ja oder nein.
  • Warum wird von den Mitarbeitern an den Becken eine Pfeife benutzt. Die ist so laut wie im Fußballstadion? Die Fläche der Badewelt Bretten ist 3 mal so groß wie die Alianzarena des FC Bayern München. Unsere 4500 Badegäste schaffen es tatsächlich an die Geräuschkulise von 80000 Fans heranzukommen und überschreiten dabei die Dezibelzahl von 93dB regelmäßig. Ein normales:”Hallo, bitte mal zu mir herschauen!” reicht da nicht. Der Foulpfiff wird aber sofort erkannt!
  • Warum darf ich meine Wertsachen (Geld, Schmuck, Fahrzeuge, Fahrräder , Mobiltelefone, ect.) nicht bei dem Badepersonal oder den Räumlichkeiten ablegen? In unserer Badeordnung ist klar geregelt, daß die Badewelt Bretten und dessen Personal, aus Haftungs- und Versicherungsgründen keine Verwahrpflichten übernehmen darf . Wir halten in gut einsehbaren und hochfrequentierten Bereichen Schließfächer bereit, wo Wertgegenstände abgelegt werden können. Auch hier besteht keine Haftung für die hinterlassenen Gegenstände. Fahrzeuge aller Art, sind auf den dafür vorgesehenen Abstellflächen abzustellen.