Preisliste Sommer von Mai bis September – Badewelt Bretten

Preisliste

gültig von 28.September 2026 bis 01.Mai 2027. Alle Angaben ohne Gewähr

Wintersaison Schwimm- und Vitalwelt


Einzeleintritt Vollzahler-Tageskarte

5,90€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung

Einzeleintritt ermäßigte Tageskarte

4,70€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung.
Ermäßigte=Kinder ab dem 4.Geburtstag, bei Vorlage der entsprechend gültigen Ausweise, Schüler und Studenten bis zum 26.Geburtstag, Schwerbehinderte ab 50%.
Kleinkinder bis zum 4.Geburtstag sind frei.

Einzeleintritt Vollzahler-Tarif 2,5 Stunden

4,60€

Der Tarif berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag.

Jede weitere angefangene Stunde

0,80€

Jede weitere angefangene Stunde wird mit dem Zuschlag berechnet.

Einzeleintritt ermäßigt 2,5 Stunden Tarif

3,50€

Der Tarif berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag.
Ermäßigte=Kinder ab dem 4.Geburtstag, bei Vorlage der entsprechend gültigen Ausweise, Schüler und Studenten bis zum 26.Geburtstag, Schwerbehinderte ab 50%.
Kleinkinder bis zum 4.Geburtstag sind frei.

Nachzahltarif für 2,5 Stunden Tarif

0,80€

Jede weitere angefangene Stunde wird mit dem Zuschlag berechnet.

Familien-
tageskarte ***

13,50€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung.

Wintersaison Saunawelt


Einzeleintritt Vollzahler 2,5 Stunden

16,00€

Der Tarif berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag.

Nachzahltarif für 2,5 Stundenkarte

1,50€

Jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit dem Zuschlag berechnet.

Einzeleintritt Vollzahler Tageskarte

19,90€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung

Geldwertkarten

zuzüglich 5,00€ Kartenpfand

50,-€ Wertkarte

50,00€

Sie erhalten bei der Bezahlung mit dieser Karte einen direkten Rabatt von 3% auf den gewählten Tarif.

150,-€ Wertkarte

150,00€

Sie erhalten bei der Bezahlung mit dieser Karte einen direkten Rabatt von 6% auf den gewählten Tarif.

300,-€ Wertkarte

300,00€

Sie erhalten bei der Bezahlung mit dieser Karte einen direkten Rabatt von 10% auf den gewählten Tarif.

Hinweise / Erklärungen
*** Beschreibung Familien-Tickets gültig als AGB

Die Familie im rechtlichen Sinne sind als allgemeine Geschäftsbedingungen in der Badewelt Bretten wie folgt festgelegt!: Definition der Familie nach deutschem Recht

Eltern: Dies sind die leiblichen Eltern (Mutter und Vater) oder rechtlich anerkannten Elternteile (z.B. durch Adoption oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft).

Kinder: Leibliche Kinder, adoptierte Kinder.

Ehegatten oder Lebenspartner: Verheiratete Paare (Ehe nach § 1353 BGB) oder eingetragene Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG) gelten als Familie. Gleichgeschlechtliche Ehepaare sind rechtlich gleichgestellt.

Verwandte in gerader Linie: Dazu zählen Großeltern mit ihren Enkelkinder.

Wer gehört nicht zur Familie?

Stiefeltern und Stiefkinder: Sie gelten nicht automatisch als Familie im rechtlichen Sinne, es sei denn, es besteht eine Adoption oder ein Sorgerechtsverhältnis.

Pflegekinder: Sie sind rechtlich nicht Teil der Familie.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Paare, die ohne Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, gelten nicht als Familie im Sinne des BGB und diesen AGB´s.

Geschiedene oder getrennte Ehepartner: Mit der Scheidung endet die rechtliche Familienzugehörigkeit zwischen den Ehepartnern. Die Eltern-Kind-Beziehung bleibt jedoch bestehen.

Wann endet die Familienzugehörigkeit?

Für Kinder: Die rechtliche Zugehörigkeit zur Familie der Eltern endet nach unseren AGB´s mit dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) bzw. dem Ende des Sorgerechtes. Ab hier besteht für Schüler, Studenten, Auszubildende oder mit diesen Gruppen gleichgestellten Personen die Möglichkeit des Erwerbes der verünstigten Tarife unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Für Ehegatten/Lebenspartner: Die Familienzugehörigkeit endet mit der Scheidung (bei Ehen) oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft.