Preisliste Sommer von Mai bis September – Badewelt Bretten

Preisliste

gültig von 01.Mai 2026 bis September 2026

Sommersaison Sommerwelt / Kombibadbetrieb

Einzeleintritt vollzahler Tageskarte

5,90€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung

Einzeleintritt ermäßigt Tageskarte

4,70€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung.
Ermäßigte=Kinder ab dem 4.Geburtstag, bei Vorlage der entsprechend gültigen Ausweise, Schüler und Studenten bis zum 26.Geburtstag, Schwerbehinderte ab 50%.
Kleinkinder bis zum 4.Geburtstag sind frei.

Einzeleintritt Abendtarif

3,50€

Diesere Tarif berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag ab 18:00 Uhr bis Badeschluss. Bitte beachten, daß der Tarif nach unserer Kassensystemzeit freigeschaltet wird und von dem Kassenpersonal nicht geändert werden kann.

Familien-
tageskarte ***

13,50€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung.

Saisonkarte Erwachsener

130,00€

Die Saisonkarte berechtigt zum beliebig häufigen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung. Diese Karte ist personalisiert und nicht übertragbar.

Saisonkarte ermäßigter Tarif

105,00€

Die Saisonkarte berechtigt zum beliebig häufigen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung. Diese Karte ist personalisiert und nicht übertragbar.
Ermäßigte=Kinder ab dem 4.Geburtstag, bei Vorlage der entsprechend gültigen Ausweise, Schüler und Studenten bis zum 26.Geburtstag, Schwerbehinderte ab 50%.
Kleinkinder bis zum 4.Geburtstag sind frei.

Familien-Saisonkarte ***

265,00€

Die Saisonkarte berechtigt zum beliebig häufigen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung. Diese Karte ist personalisiert und nicht übertragbar.

Single mit Kind Saisonkarte ***

170,00€

Die Saisonkarte berechtigt zum beliebig häufigen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung. Diese Karte ist personalisiert und nicht übertragbar.

Kaufpreis elektronische Chipkarte für den Saisontarif

5,00€

Die Saisonkarten sind fest personalisiert auf die Nutzerperson. Deshalb muss diese Karte pro Person einmalig für die Nutzung des Saisontarifes erworben werden. Bei defekt oder unsachgemäßer Behandlung muss eine Ersatzkarte erworben werden.

Saisonkarten
Rabatt für
Kraichgauenergie-Kunden

-15,00€

Der Kundenrabatt wird nur einmal pro Haushalt/Kundennummer gewährt! Der Rabatt wird nur bei Vorlage der aktuellen Jahresrechnung 25/26 gewährt.

Familien-und Single
Saisonkarten-Rabatt
für Kraichgauenergie-Kunden

-25,00€

Der Kundenrabatt wird nur einmal pro Haushalt/Kundennummer gewährt! Der Rabatt wird nur bei Vorlage der aktuellen Jahresrechnung 25/26 gewährt.

Kleinkinder bis zum 4. Geburtstag haben freien Eintritt

0,00€

Rabatte sind grundsätzlich nicht kombinierbar. Alle Angaben ohne Gewähr!

Sommersaison Saunawelt

Einzeleintritt Vollzahler 2,5 Stunden

16,00€

Nachzahltarif für 2,5 Stundenkarte

1,50€

Jede weitere angefangene 1/2 Stunde wird mit dem Zuschlag berechnet.

Einzeleintritt Vollzahler Tageskarte

19,90€

Die Tageskarte berechtigt zum einmaligen Eintritt an einem Tag mit beliebig langer Nutzung der Einrichtung

Geldwertkarten

Die Geldwertkarte ist eine elektronische Chipkarte auf die wir ein Kartenpfand von 5,00€ erheben.

50,-€ Wertkarte

50,00€

Sie erhalten bei der Bezahlung mit dieser Karte einen direkten Rabatt von 3% auf den gewählten Tarif.

150,-€ Wertkarte

150,00€

Sie erhalten bei der Bezahlung mit dieser Karte einen direkten Rabatt von 6% auf den gewählten Tarif.

300,-€ Wertkarte

300,00€

Sie erhalten bei der Bezahlung mit dieser Karte einen direkten Rabatt von 10% auf den gewählten Tarif.

Hinweise / Erklärungen

*** Beschreibung Familien-Tickets gültig als AGB

Die Familie im rechtlichen Sinne sind als allgemeine Geschäftsbedingungen in der Badewelt Bretten wie folgt festgelegt!: Definition der Familie nach deutschem Recht

Eltern: Dies sind die leiblichen Eltern (Mutter und Vater) oder rechtlich anerkannten Elternteile (z. B. durch Adoption oder gerichtliche Feststellung der Vaterschaft).

Kinder: Leibliche Kinder, adoptierte Kinder oder Stiefkinder.

Ehegatten oder Lebenspartner: Verheiratete Paare (Ehe nach § 1353 BGB) oder eingetragene Lebenspartner (nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz, LPartG) gelten als Familie. Gleichgeschlechtliche Ehepaare sind rechtlich gleichgestellt.

Verwandte in gerader Linie: Dazu zählen Großeltern mit ihren Enkelkinder.

Wer gehört nicht zur Familie?

Stiefeltern und Stiefkinder: Sie gelten nicht automatisch als Familie im rechtlichen Sinne, es sei denn, es besteht eine Adoption oder ein Sorgerechtsverhältnis.

Pflegekinder: Sie sind rechtlich nicht Teil der Familie.

Nichteheliche Lebensgemeinschaften: Paare, die ohne Ehe oder Lebenspartnerschaft zusammenleben, gelten nicht als Familie im Sinne des BGB und diesen AGB´s.

Geschiedene oder getrennte Ehepartner: Mit der Scheidung endet die rechtliche Familienzugehörigkeit zwischen den Ehepartnern. Die Eltern-Kind-Beziehung bleibt jedoch bestehen.

Wann endet die Familienzugehörigkeit?

Für Kinder: Die rechtliche Zugehörigkeit zur Familie der Eltern endet nach unseren AGB´s mit dem Erreichen der Volljährigkeit (18 Jahre) bzw. dem Ende des Sorgerechtes. Ab hier besteht für Schüler, Studenten, Auszubildende oder mit diesen Gruppen gleichgestellten Personen die Möglichkeit des Erwerbes der verünstigten Tarife unter Vorlage der entsprechenden Nachweise.

Für Ehegatten/Lebenspartner: Die Familienzugehörigkeit endet mit der Scheidung (bei Ehen) oder der Aufhebung der Lebenspartnerschaft.